Unsere Antworten

Ihre Fragen zu WERTzeit®

Mit WERTzeit bieten wir innovative Programme für ältere Beschäftigte (WERTzeit Senior) bzw. Beschäftigte, die sich weiterbilden wollen (WERTzeit Bildung) und sich eine beiderseits freiwillige Trennung vom Arbeitgeber vereinbaren lässt. 

Gerne beantworten wir Ihnen dazu jede Frage.

Die häufigsten Fragen im Überblick

 

UM WAS GEHT ES?

Warum WERTzeit Senior?

Beschäftigte, die sich dem 60.Lebensjahr nähern und mit Personalabbau konfrontiert sind, stehen in einem schwierigen Spannungsfeld. Einen neuen Arbeitsplatz zu finden ist schwierig. Beim bisherigen Arbeitgeber zu bleiben ist zwar rechtlich evtl. möglich (Kündigungsschutz), doch oft bringen Umstrukturierungen auch neue Anforderungen und Veränderungen der langjährigen Tätigkeit mit sich. Und gehen müssen dann jüngere Kollegen. Mit WERTzeit Senior als „Notfallplan“ können die älteren Mitarbeiter auf freiwilliger Basis finanziell abgesichert und mit professioneller Unterstützung einen beruflichen Umstieg wagen.

Warum WERTzeit Bildung?

Beschäftigte, die eine mehrmonatige oder längere (Vollzeit)-Weiterbildung anstreben, können dies oft nicht parallel zum Beruf meistern. Mit WERTzeit Bildung haben Sie einen finanziell abgesicherten Zeitraum zur Verfügung, in dem sie sich auf die Weiterbildung konzentrieren können. Und wenn beim Arbeitgeber Personalabbau im Raum steht, bietet sich manchmal eine berufliche Neuorientierung in Verbindung mit einer vorgelagerten Weiterbildung an, um „aus der Not eine Tugend“ zu machen.

Welche Rolle übernimmt Quali Plus?

Bereits im Vorfeld unterstützen wir Betriebsrat und das Unternehmen, dass motivierende Konzepte vereinbart werden, die wir als Quali Plus dann über den kompletten Zeitraum begleiten. Insofern hat natürlich auch der Beschäftigte zu jeder Zeit einen kompetenten und erfahrenen WERTzeit - Spezialisten an seiner Seite.

WIE GEHT ES WEITER MIT RENTEN- / KRANKENVERSICHERUNG?

Wird weiter in die Rente einbezahlt?

Ja, es wird weiter in die Rente einbezahlt, je nach Ausgestaltung gegebenenfalls etwas weniger. Neben den Beiträgen, werden auch die Rentenzeiten fortgeführt (bei der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ sind dabei individuell Besonderheiten zu beachten).

Ist man weiter krankenversichert und wo?

Ja, es besteht weiter Krankenversicherungsschutz und zwar ist man wie bisher bei der eigenen Krankenkasse versichert. Bei privat Krankenversicherten sind ggfs. Besonderheiten zu beachten.

WIE KANN ICH AUS DEM UNTERNEHMEN AUSSCHEIDEN?

Wer entscheidet darüber, wer an WERTzeit teilnehmen kann?

WERTzeit ist ein Freiwilligenprogramm mit beidseitiger Freiwilligkeit. D.h. sowohl der einzelne Beschäftigte muss zustimmen (nach Information und Beratung durch Quali Plus), als auch der Arbeitgeber.

Muss der Betriebsrat zustimmen?

In vielen Fällen werden der Betriebsrat und das Unternehmen gemeinsam vereinbaren, für welche Bereiche, Personen etc. und unter welchen Bedingungen Beschäftigten ein WERTzeit-Angebot gemacht wird - zwingend erforderlich ist dies aber nicht.

Ist WERTzeit auch für individuelle Einzelfälle möglich?

Ja, auch für einzelne Beschäftigte kann WERTzeit Senior oder Bildung realisiert werden.

Muss vor dem Ausscheiden eine Kündigungsfrist eingehalten werden?

Die Kündigungsfrist kann eingehalten werden, muss es jedoch nicht. D.h. eine Lösung in Form einer freiwilligen Trennung kann auch relativ kurzfristig erfolgen.

WIE IST DER ABLAUF WÄHREND WERTZEIT?

Wie lange kann WERTzeit gehen?

Die Dauer und die verschiedenen möglichen Phasen werden abgestimmt auf die Planung und Situation des Beschäftigten und können zusammen über mehrere Jahre gehen.

An wen kann man sich wenden, wenn sich während WERTzeit Fragen ergeben?

Ab dem Ausscheiden aus dem Unternehmen und während der gesamten Dauer einer WERTzeit steht für Fragen jederzeit ein kompetenter und erfahrener Quali Plus WERTzeit-Berater zur Verfügung.

Kann man Änderungen im Ablauf von WERTzeit vornehmen?

Ja. Sollte es im Laufe der Zeit Veränderungen in der Planung oder in der beruflichen Situation des Beschäftigten geben, ist - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - selbstverständlich eine Änderung des bereits vereinbarten WERTzeit - Ablaufes möglich.

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