Sie möchten mehr über eine Transfergesellschaft erfahren?
Uns ist wichtig, dass Sie unsere Arbeit verstehen. Dafür können Sie uns jede Frage stellen. Wir haben im Laufe der Jahre die am häufigsten gestellten Fragen zu unserer Arbeit als Transfergesellschaft gesammelt und stellen Ihnen all unsere Antworten zur Verfügung.
Die häufigsten Fragen im Überblick
UM WAS GEHT ES?
Eine Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Dabei ist auch der Begriff der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft bekannt. Eine Transfergesellschaft kommt zum Einsatz, wenn ein betriebsbedingter Stellenabbau nicht zu vermeiden ist. Die Beschäftigten sollen in der schwierigen Situation des Arbeitsplatzverlusts professionell begleitet werden. Zudem sollen sie qualifiziert und materiell über das Transferkurzarbeitergeld (Transfer KUG) abgesichert werden, welches vom Arbeitgeber mit einem bestimmten Prozentsatz des Nettogehalts (zum Beispiel 85 Prozent) aufgestockt wird. Zudem unterstützt die Transfergesellschaft bei der Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis durch sogenanntes Profiling, Arbeitsmarktbegleitung (Coaching) und Qualifizierungsmaßnahmen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch (Schwerpunkt §110 / §111 SGB III) und im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
WAS SIND DIE VORTEILE?
Die Transfergesellschaft begleitet die Mitarbeiter professionell in dieser schwierigen Situation und hilft bei der Vermittlung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses:
- Vermeidung direkter Arbeitslosigkeit
- Finanzielle Absicherung
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für maximal 12 Monate nach Verlust des Arbeitsplatzes
- Beiträge in die Rentenversicherung sowie gesetzliche Kranken-/Arbeitslosenversicherung
- Betreuung, Beratung und Qualifizierung in der Transfergesellschaft
- Verkürzung des Suchprozesses und aktive Arbeitsvermittlung
- Zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen
Die Transfergesellschaft unterstützt bei der professionellen Abwicklung des betriebsbedingten Abbaus:
- Sozialpartnerschaftliche Trennung von Mitarbeitern
- Planungssicherheit
- Kein Klagerisiko
- Förderung durch die Agentur für Arbeit: Transfer- Kurzarbeitergeld und Qualifizierungszuschüsse
WIE FUNKTIONIERT EINE TRANSFERGESELLSCHAFT?
Eine Transfergesellschaft ist ein unterstützendes Angebot des abgebenden Unternehmens, welches nicht angenommen werden muss. Die Teilnahme ist freiwillig, alternativ kann der Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Sollte sich der Mitarbeiter für keine der beiden Regelungen entscheiden, erfolgt die Trennung in aller Regel über eine betriebsbedingte Kündigung.
Der dreiseitige Vertrag, auch Dreiparteien Vertrag genannt, ist die rechtliche Grundlage zum Wechsel in eine Transfergesellschaft. Dieser Vertrag wird zwischen abgebendem Unternehmen, dem einzelnen Mitarbeiter und Quali Plus geschlossen und besteht aus folgenden Elementen:
- Ein Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis beendet. Wesentliche Punkte sind das Beendigungsdatum, Abfindung, Arbeitszeugnis, Restansprüche mit dem abgebenden Unternehmen
- Ein auf X Monate befristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft, mit dem Ziel gemeinsam eine neue berufliche Perspektive zu finden
In einer Transfergesellschaft ist der Mitarbeiter offiziell Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine reguläre, befristete sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. Der Mitarbeiter muss in dieser Zeit keiner Tätigkeit, ausgenommen Coaching, Profiling und Qualifizierung, nachgehen.
Der Eintritt in die Transfergesellschaft muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Die Übermittlung der Daten der Mitarbeiter, welche in die Transfergesellschaft eingetreten sind, an die Agentur für Arbeit übernimmt Quali Plus. QualiPlus unterstützt die Mitarbeiter auch bei der verpflichtenden Arbeitssuchendmeldung.
Das Transferkurzarbeitergeld ist eine feste Komponente des Entgelts in Höhe von 60 Prozent und bei Mitarbeitern mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Gemäß individueller Vereinbarung zwischen Quali Plus und dem abgebenden Unternehmen (vereinbart im Sozialplan) erfolgt eine Aufzahlung auf das Transferkurzarbeitergeld auf X Prozent (zum Beispiel 85 Prozent) des pauschalierten Nettogehalts. Achtung: Das Transferkurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird für die Ermittlung des Steuersatzes für das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche auf tarifliche oder sonstige Leistungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld oder ähnliches, bestehen nicht oder sind in dem als Basis für die Berechnungen im Sozialplan definierten Bruttoentgelt enthalten.
In der Regel besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sofern der Mitarbeiter bisher Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, sind Sonderregelungen mit der bisherigen Krankversicherung abzuklären, zum Beispiel ein Ruhen der Mitgliedschaft. In diesem Fall wäre der Mitarbeiter gesetzlich krankenversichert.
WAS KANN ICH WÄHREND DER ZEIT BEI EINER TRANSFERGESELLSCHAFT TUN?
Das Profiling wird von Quali Plus durchgeführt und ist eine Bestandsaufnahme in Interviewform über Qualifikation, Berufsabschlüsse, Erfahrung, Kompetenzen und Können des Mitarbeiters. Ebenso wird abgefragt, was die persönlichen und beruflichen Neigungen des Mitarbeiters sind.
Der Qualifikationsbedarf wird pro betroffenem Mitarbeiter individuell erhoben. Es werden individuelle Qualifizierungsmaßnahmen und Coachings/Arbeitsmarktbegleitung angeboten, nachdem das Profiling durchgeführt wurde.
Praktika sind während der Beschäftigung bei der Transfergesellschaft unbezahlt erlaubt und kann ein wichtiges Instrument zur beruflichen Neuorientierung sein.
Nebenjobs dürfen die Vermittlungsbemühungen nicht beeinträchtigen. Diese müssen sofort dem Ansprechpartner bei der Transfergesellschaft gemeldet werden, da die Verdienste gegebenenfalls auf das Transferkurzarbeitergeld angerechnet werden können. Nebenjobs, welche bereits vor der Transfergesellschaft Bestand hatten, können ohne Anrechnung auf das Transferkurzarbeitergeld weiterbetrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens eine Verdienstabrechnung im Nebenjob vor Eintritt in die Transfergesellschaft vorliegt.
Auch bei Quali Plus hat der Mitarbeiter den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Dieser beträgt maximal 20 Arbeitstage (gerechnet auf 12 Monate). Ist der Mitarbeiter weniger als 12 Monate bei der Transfergesellschaft beschäftigt, errechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig. Der Urlaub muss bei Quali Plus beantragt und genehmigt werden. Während laufender Qualifizierungsmaßnahmen kann kein Urlaub gewährt werden.
Jede Arbeitsverhinderung ist der Transfergesellschaft unverzüglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung hat der Mitarbeiter unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, wie in jedem anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auch.
WIE LANGE BIN ICH BEI DER TRANSFERGESELLSCHAFT?
Die Anstellung ist maximal für die Zeit von 12 Monaten möglich (Förderzeitraum maximal 12 Monate) und wird im Rahmen der Sozialplanverhandlungen zwischen den Betriebsparteien vereinbart.
Der Mitarbeiter kann das Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft – zum Beispiel, wenn eine neue Beschäftigung gefunden wurde – jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig beenden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Arbeitsvertrag in der Transfergesellschaft ist ein befristeter Vertrag, der nach der individuell vereinbarten Laufzeit (maximal 12 Monate) automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Man kann das Arbeitsverhältnis mit der Quali Plus Transfergesellschaft für die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses „ruhend“ stellen. Für den Fall, dass es am neuen Arbeitsplatz zu Schwierigkeiten kommen sollte, kann man mit dem ebenfalls im Dreiseitigen Vertrag geregelten Rückkehrrecht jederzeit wieder in die Transfergesellschaft zurückkehren. Ab dann geht die gemeinsame Arbeit mit Quali Plus auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung weiter.
Für die jeweiligen Mitarbeiter wurde mit Beginn der Transfergesellschaft eine bestimmte Geldsumme zur Finanzierung der monatlichen Lohnkosten (Remanenzkosten), Qualifizierungsmaßnahmen und Verwaltungsgebühren bereitgestellt. Kündigt der Arbeitnehmer den Vertrag mit der Transfergesellschaft vorzeitig, erhält er in aller Regel eine Prämie der kalkulierten monatlichen Remanenzkosten, die noch nicht verbraucht sind, als abgabenpflichtige Brutto-Einmalzahlung seitens der Transfergesellschaft (Regeln definiert im Sozialplan).
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